Was andere Anbieter extra berechnen — bei uns alles inklusive
Förderung 1: 0 % Mehrwertsteuer — automatisch, ohne Antrag
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden in Deutschland der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Das bedeutet: Auf Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher und alle zugehörigen Installationsleistungen wird keine Mehrwertsteuer berechnet — 0 % statt vorher 19 %.
Für Sie als Käufer bedeutet das: Sie müssen nichts beantragen, nichts nachweisen, nichts warten. Der Preis, den Sie zahlen, ist bereits ohne Mehrwertsteuer — bei einem Paket für 12.999 € sparen Sie im Vergleich zu früher automatisch ca. 2.470 €.
Förderung 2: KfW-Kredit 270 — zinsgünstige Finanzierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 "Erneuerbare Energien" zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen. Die wichtigsten Eckdaten 2026:
- Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Vorhaben
- Zinssatz: ab 3,16 % effektiv (variabel je nach Bonität und Laufzeit)
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: bis zu 3 Jahre möglich
- Antragstellung: über Ihre Hausbank — nicht direkt bei der KfW
- Wer kann beantragen: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Der Kreditantrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Sprechen Sie uns an — wir begleiten Sie durch den Prozess und liefern alle notwendigen Unterlagen für Ihre Hausbank.
Förderung 3: Einspeisevergütung — 8,11 ct/kWh für 20 Jahre
Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung für 20 Jahre. Die aktuellen Sätze (Stand 2026):
- Bis 10 kWp installierte Leistung: 8,11 ct/kWh
- 10 bis 40 kWp: 7,95 ct/kWh (für den Anteil über 10 kWp)
- 40 bis 100 kWp: 5,74 ct/kWh
- Volleinspeisung (keine Eigennutzung): höhere Sätze auf Antrag
Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme und ist gesetzlich festgeschrieben. Mehr zur Einspeisevergütung: Einspeisevergütung 2026 im Detail
Unser Finanzierungsmodell: 0 € Anzahlung
Unabhängig davon, ob Sie die Anlage bar bezahlen oder über die KfW finanzieren: Wir verlangen 0 € Anzahlung. Die erste Zahlung erfolgt erst nach vollständiger Lieferung aller Materialien an Ihren Bauplatz — nicht früher. Das schützt Sie vor dem Risiko, Geld vorauszuzahlen und dann auf die Ware warten zu müssen.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung
Kann ich KfW-Kredit und 0 % MwSt. gleichzeitig nutzen?
Ja. Beide Maßnahmen sind vollständig kombinierbar. Der KfW-Kredit finanziert den Nettokaufpreis (ohne MwSt.) — Sie profitieren also von günstigen Zinsen auf einen bereits reduzierten Betrag.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?
Nach Ablauf der 20-jährigen Förderperiode gibt es zwei Optionen: Weiterbetrieb mit vergünstigter Resteinspeisung (aktuell unter 10 ct/kWh) oder Umstieg auf einen privaten Stromkäufer (PPA). Da die Modulleistung nach 25 Jahren noch über 80 % beträgt, lohnt sich der Weiterbetrieb fast immer.
Brauche ich für die Förderung einen Steuerberater?
Für die 0 % MwSt. und die Einspeisevergütung brauchen Sie keinen Steuerberater. Die Einspeisevergütung müssen Sie in der Steuererklärung als Einnahmen angeben — bei kleinen Anlagen unter 30 kWp gilt seit 2023 die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG automatisch.
Jetzt Ihren Festpreis berechnenInkl. Montage & Netzbetreiber-Anmeldung — 2 Minuten, kostenlos.
Angebot berechnen →Jetzt Festpreis mit allen Förderungen berechnen
Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie nach allen Förderungen und Einsparungen netto investieren — und wann sich Ihre Anlage amortisiert.
Angebot berechnen →Mehr zum Thema: Förderung 2026 im Überblick · Einspeisevergütung detailliert · Wann rentiert sich eine Solaranlage?