Einspeisevergütung 2026: 8,11 ct/kWh für 20 Jahre

Jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom wird 20 Jahre lang gesetzlich vergütet. Was Sie über die aktuellen Sätze, Abrechnung und Steuerpflicht wissen müssen.

Aktuelle Einspeisevergütung 2026: Bis 10 kWp: 8,11 ct/kWh. Von 10 bis 40 kWp: 7,95 ct/kWh. Von 40 bis 100 kWp: 5,74 ct/kWh. Volleinspeisung bis 10 kWp: 12,87 ct/kWh. Gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein staatlich garantierter Preis für Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütung gilt vom ersten Tag der Inbetriebnahme für genau 20 Jahre — unabhängig von zukünftigen Änderungen des EEG.

Aktuelle Sätze 2026

Die Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden. Sie werden halbjährlich angepasst:

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung

Bei Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Der Eigenverbrauchsvorteil (32 ct/kWh gespart vs. 8 ct/kWh Einspeisung) macht die Teileinspeisung für die meisten Haushalte attraktiver.

Bei Volleinspeisung leiten Sie den kompletten Solarertrag ins Netz und kaufen Strom zum normalen Preis. Das lohnt sich, wenn Sie tagsbelasten nicht zu Hause sind und keine Möglichkeit zur Eigennutzung haben. Der höhere Vergutungssatz (12,87 ct/kWh) gleicht aber nicht den Eigenverbrauchsvorteil aus — die meisten Experten empfehlen Teileinspeisung.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Der Netzbetreiber installiert einen Einspeisezähler (Bidirektionalzähler). Jeden Monat liest er die eingespeisten kWh ab und überweist die Vergütung auf Ihr Konto. Die Jahresabrechnung erhalten Sie im ersten Quartal des Folgejahres. Die Abrechnung läuft vollautomatisch — Sie müssen nichts weiter tun.

Steuerpflicht der Einspeisevergütung

Seit 2023 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommensteuerbefreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das bedeutet konkret:

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der geförderten Periode kann der Strom weiterhin eingespeist werden — zum dann gültigen Überschusseinspeisung-Tarif. Alternativ: Abschluss eines privatwirtschaftlichen Stromabnahmevertrags (PPA) mit einem Energieversorger. Da Module nach 25 Jahren noch 80 % Leistung haben, ist der Weiterbetrieb fast immer sinnvoll.

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