Solaranlage Förderung 2026: KfW, MwSt & Einspeisevergütung

Vier staatliche Förderungen gleichzeitig für Ihre Solaranlage in NRW — vollständig kombinierbar und größtenteils ohne Bürokratie.

Das Wichtigste auf einen Blick 2026: (1) 0 % MwSt. — spart bis 2.470 € automatisch. (2) KfW 270 — bis 150.000 € zinsgünstiger Kredit. (3) Einspeisevergütung 8,11 ct/kWh — 20 Jahre garantiert. (4) Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp.

Förderung 1: Nullsteuersatz (0 % MwSt.)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Diese Regelung gilt unbefristet und ist die einfachste Förderung: Sie müssen nichts beantragen. Der Preis, den Ihr Installateur berechnet, enthält automatisch 0 % Mehrwertsteuer.

Die Ersparnis im Vergleich zu früher (19 % MwSt.): Bei 10 kWp für 12.999 € netto sind das 2.469,81 €, die Sie nicht zahlen müssen. Bei größeren Anlagen entsprechend mehr.

Voraussetzungen: Das Gebäude muss überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (mehr als 50 % der Fläche). Garagen und Nebengebäude sind eingeschlossen, sofern sie zum Wohngrundstück gehören. Die Anlage darf maximal 30 kWp haben.

Förderung 2: KfW-Kredit 270 "Erneuerbare Energien"

Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank — die KfW ist nicht direkter Ansprechpartner:

Wichtig: Der Kreditantrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Erst nach Kreditzusage dürfen Sie unterschreiben.

Förderung 3: Einspeisevergütung nach EEG 2023

Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie nicht selbst verbrauchen, kann für 20 Jahre zum gesetzlichen Festpreis ins Netz eingespeist werden. Aktuelle Vergütungssätze:

Die Vergütung beginnt ab Datum der Inbetriebnahmemeldung beim Netzbetreiber und läuft automatisch 20 Jahre. Sie erhalten monatlich eine Abrechnung vom Netzbetreiber.

Förderung 4: Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)

Seit 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern steuerbefreit. Das bedeutet:

Rechenbeispiel Gesamtförderung: 10 kWp Anlage, Preis 12.999 €. MwSt-Ersparnis: 2.470 €. KfW Zinsvorteil (10 Jahre): ca. 900 €. Einspeisevergütung (20 Jahre, 30 % Überschuss): ca. 4.800 €. Stromkostenersparnis (10 Jahre): ca. 21.000 €. Gesamtvorteil: ca. 29.000 € bei einer Investition von 12.999 €.

Lokale Förderprogramme in NRW

Neben den Bundesförderprogrammen bieten einzelne NRW-Gemeinden und Stadtwerke zusätzliche Zuschüsse an. Die Stadt Köln beispielsweise fördert Solaranlagen auf Mietshäusern, Aachen hat ein Klimaprogramm für PV mit Speicher. Wir informieren Sie beim Beratungsgespräch über aktuelle Programme in Ihrer Gemeinde.

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