0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik – Voraussetzungen, Ersparnis, Beispiele

Seit Januar 2023 gilt für Solaranlagen in Deutschland der Nullsteuersatz — Sie sparen automatisch rund 2.470 € bei einer 10-kWp-Anlage, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Schnellübersicht 2026: 0 % MwSt seit 01.01.2023 (§ 12 Abs. 3 UStG) · Ersparnis ~2.470 € bei 10 kWp + Speicher (ab 12.999 €) · Gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und Montage · Kein Antrag notwendig · Automatisch auf der Rechnung ausgewiesen · Gilt für Wohn-, öffentliche und gemeinnützige Gebäude

Der Nullsteuersatz erklärt: Was seit 2023 gilt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % (sogenannter Nullsteuersatz). Geregelt ist dies in § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Bei einer 10-kWp-Anlage bedeutet das eine direkte Ersparnis von rund 2.470 € gegenüber dem früheren Regelsteuersatz von 19 % — ohne bürokratischen Aufwand.

Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Verträge, die vor dem 1. Januar 2023 abgeschlossen wurden und bei denen die Lieferung ebenfalls vor diesem Datum erfolgte, unterlagen noch dem normalen Steuersatz. Bei Vertragsschluss vor 2023, aber Lieferung und Installation ab 2023, kommt der Nullsteuersatz zur Anwendung — entscheidend ist der Lieferzeitpunkt, nicht das Vertragsdatum.

Wichtig zu verstehen: Der Nullsteuersatz ist kein Zuschuss und keine Förderung im klassischen Sinn. Die Umsatzsteuer entfällt schlicht — Ihr Installateur weist 0 % auf der Rechnung aus. Sie erhalten also von Anfang an einen niedrigeren Preis, müssen sich nicht um Erstattungen kümmern und erhalten keinen Bescheid vom Finanzamt. Die Vereinfachung war politisch gewollt, um den Solarausbau in Deutschland zu beschleunigen.

Für welche Anlagen und Komponenten gilt die 0 % MwSt?

Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern, Montagesystemen und wesentlichen Komponenten, die direkt zur Stromerzeugung beitragen — sofern die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes, eines öffentlichen Gebäudes oder eines Gebäudes für gemeinnützige Tätigkeiten installiert wird.

Im Einzelnen umfasst der Nullsteuersatz folgende Komponenten:

Eine Leistungsgrenze gibt es nicht. Ob 5 kWp oder 25 kWp — der Nullsteuersatz greift unabhängig von der installierten Leistung. Entscheidend ist allein der Gebäudetyp. Für rein gewerbliche Gebäude ohne Wohnnutzung kann die 0-%-Regelung unter Umständen nicht gelten — bei Mischnutzung (Wohnhaus mit Büro) ist die Rechtslage in der Regel zugunsten des Nullsteuersatzes.

Speicher, Wallbox, Erweiterung: Was ist miterfasst, was nicht?

Batteriespeicher fallen seit 2023 ebenfalls unter den Nullsteuersatz — sowohl bei gleichzeitiger Installation mit der Solaranlage als auch bei Nachrüstung. Für Wallboxen gilt die 0 % MwSt nur bei gleichzeitiger Lieferung und Installation als Teil des Photovoltaik-Gesamtsystems.

Im Überblick:

Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Artikel zu Batteriespeicher: lohnt sich das? und zum Zusammenspiel von Wallbox und Solar.

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie bei einer 10-kWp-Anlage

Eine 10-kWp-Anlage mit 11,8-kWh-Speicher kostet bei Solarcheck24 ab 12.999 € Festpreis (Felicity-Paket). Dieser Preis ist bereits zum Nullsteuersatz berechnet. Im Vergleich zum alten Regelsteuersatz von 19 % entspricht das einer direkten Ersparnis von ca. 2.470 € — die im Bruttokaufpreis bereits eingerechnet ist.

Rechenbeispiel 10 kWp + Speicher:
Paketpreis (Felicity, 10 kWp + 11,8 kWh Speicher): 12.999 € (0 % MwSt)
Entsprechender Nettopreis (ohne MwSt): 12.999 €
Vergleichspreis mit 19 % MwSt: ca. 15.469 €
Ersparnis durch 0 % MwSt: ca. 2.470 €

Paket-Optionen 2026 (je 10 kWp + Speicher):
Felicity (11,8 kWh Speicher): 12.999 € · Deye (10,24 kWh): 13.999 € · Sungrow (10 kWh): 14.999 €
Jede weitere kWp über 10 kWp: + 500 €
0 € Anzahlung · inkl. Netzbetreiber-Anmeldung · inkl. Marktstammdatenregister

Zum Vergleich: Noch 2022 hätten Sie auf dieselbe Anlage ca. 2.470 € Umsatzsteuer zusätzlich gezahlt. Die Regelung macht Solaranlagen auch für Haushalte mit kleinerem Budget attraktiver und verkürzt rechnerisch die Amortisationszeit.

Bei einer Stromkosteneinsparung von ca. 2.000–2.200 €/Jahr (10 kWp, ~9.500 kWh Jahresertrag bei 1.650 Sonnenstunden in Köln/NRW, 0,32 €/kWh Strompreis, 70 % Eigenverbrauch) amortisiert sich die Anlage nach ca. 6–7 Jahren. Die 0-%-MwSt-Ersparnis trägt direkt zu dieser schnelleren Amortisation bei. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Amortisation von Solaranlagen.

Festpreis inkl. 0 % MwSt — bereits eingerechnetBerechnen Sie Ihren persönlichen Preis in 2 Minuten — kostenlos & unverbindlich.

Kostenlose 3D-Dachplanung starten →

Häufige Missverständnisse rund um den Nullsteuersatz

Rund um den Nullsteuersatz kursieren einige Missverständnisse, die regelmäßig zu Verwirrung führen. Die wichtigsten Irrtümer im Überblick — damit Sie als Auftraggeber genau wissen, worauf es ankommt.

Missverständnis 1: „Ich muss einen Antrag stellen"

Falsch. Der Nullsteuersatz ist kein Förderprogramm und erfordert keinen Antrag. Ihr Installateur wendet ihn automatisch an und weist 0 % auf der Rechnung aus. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert wird, ein Wohngebäude oder gleichgestelltes Gebäude ist.

Missverständnis 2: „Die Regelung gilt nur für kleine Anlagen"

Falsch. Eine Leistungsgrenze existiert nicht. Ob 6, 10 oder 20 kWp — der Nullsteuersatz gilt unabhängig von der Anlagengröße. Entscheidend ist allein der Gebäudetyp, nicht die installierte Leistung.

Missverständnis 3: „0 % MwSt = keine Rechnung nötig"

Falsch. Auch bei 0 % MwSt muss Ihr Installateur eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, die den angewandten Steuersatz von 0 % ausweist und einen Hinweis auf § 12 Abs. 3 UStG enthält. Fehlt dieser Hinweis oder die Steuernummer des Installateurs, kann die Rechnung steuerrechtlich problematisch sein.

Missverständnis 4: „Der Nullsteuersatz gilt auch für die Finanzierung"

Nur teilweise. Wenn Sie die Anlage über einen KfW-Kredit (z. B. KfW 270, bis 150.000 €) finanzieren, ändert das nichts am Nullsteuersatz auf die Anlage selbst. Die Kreditzinsen sind natürlich nicht steuerfrei — aber der Kaufpreis der Anlage inklusive aller Komponenten bleibt bei 0 % MwSt.

Missverständnis 5: „Für Unternehmen lohnt sich das nicht"

Differenziert betrachten. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (Regelbesteuerer) konnten früher die 19 % MwSt als Vorsteuer geltend machen und zahlten netto denselben Betrag wie nach heutigem Recht. Für diese Gruppe ändert sich faktisch wenig. Für Kleinunternehmer und Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug bringt der Nullsteuersatz dagegen eine echte Ersparnis.

Wer sich auch für weitere steuerliche Aspekte interessiert — etwa die Einkommensteuer und die Liebhaberei-Regelung — findet Infos dazu in unserem Artikel zur Photovoltaik-Steuer.

Wie lange gilt die Regelung noch?

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und zum Stand 2026 ohne Befristung im Gesetz verankert. Eine automatische Ablauffrist gibt es derzeit nicht. Der Gesetzgeber hat die Regelung bewusst dauerhaft formuliert, um Planungssicherheit für Käufer und Installateure zu schaffen.

Dennoch ist eine spätere Änderung durch den Gesetzgeber grundsätzlich möglich, da es sich um eine politische Entscheidung handelt. Derzeit gibt es keine bekannten Pläne, die 0-%-Regelung aufzuheben oder einzuschränken. Der politische Konsens, den Ausbau erneuerbarer Energien steuerlich zu begünstigen, ist parteiübergreifend stark.

Wer eine Solaranlage plant, profitiert also 2026 in vollem Umfang vom Nullsteuersatz — und muss keine kurzfristige Streichung befürchten. Kombiniert mit der Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (garantiert für 20 Jahre, Stand 2026) und dem KfW-Kredit 270 gehören Photovoltaikanlagen 2026 zu den wirtschaftlich attraktivsten Investitionen für Eigenheimbesitzer.

Förderungen 2026 im Überblick:
0 % MwSt (§ 12 Abs. 3 UStG): ca. 2.470 € Ersparnis bei 10 kWp · automatisch, kein Antrag
KfW-Kredit 270: bis 150.000 € · günstige Zinsen · für Anlage + Speicher kombinierbar
Einspeisevergütung: 7,78 ct/kWh · 20 Jahre garantiert · bis 10 kWp Anlagengröße
Alle Förderungen kombinierbar.

Weitere Informationen zur Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich Photovoltaik 2026? und Was kostet eine Solaranlage in NRW?

Häufige Fragen

Für wen gilt der Nullsteuersatz bei Photovoltaik?

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für alle Privatpersonen und Unternehmen, die eine Solaranlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke installieren lassen. Eine Leistungsgrenze gibt es nicht — auch größere Anlagen über 10 kWp fallen darunter.

Wie viel spare ich durch 0 % MwSt bei einer 10-kWp-Anlage?

Bei einer 10-kWp-Anlage inkl. Speicher für 12.999 € (Bruttopreis, 0 % MwSt) entspricht die Ersparnis gegenüber dem früheren Regelsteuersatz von 19 % rund 2.470 €. Dieser Betrag ist bereits im Festpreis eingerechnet — Sie zahlen also automatisch weniger, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Gilt die 0 % MwSt auch für Batteriespeicher und Wallbox?

Ja, der Nullsteuersatz gilt auch für Batteriespeicher, wenn sie zusammen mit einer neuen Solaranlage installiert werden oder nachgerüstet werden. Für Wallboxen gilt die 0 % MwSt nur dann, wenn sie gleichzeitig mit der Solaranlage als Teil eines Gesamtsystems geliefert und installiert werden.

Muss ich die MwSt-Befreiung beantragen?

Nein. Der Nullsteuersatz greift automatisch, wenn Ihr Installateur die Rechnung korrekt ausstellt. Sie müssen nichts beantragen und keinen Antrag stellen. Der Installateur weist 0 % MwSt auf der Rechnung aus. Prüfen Sie lediglich, ob die Rechnung auf ein qualifizierendes Gebäude ausgestellt ist.

Jetzt von 0 % MwSt profitieren

Berechnen Sie kostenlos und unverbindlich den Festpreis für Ihre Solaranlage in NRW — bereits mit 0 % MwSt.

Kostenlose 3D-Dachplanung starten →

Weiterführend: Alle Solar-Förderungen 2026 · Solaranlage mit Speicher · Speicher-Förderung 2026