Diese Wege gibt es, um Solarstrom zu verkaufen
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, hat grundsätzlich drei Optionen für den nicht selbst genutzten Strom: die gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG, die Direktvermarktung über einen Vermarkter am Großhandelsmarkt sowie die lokale Lieferung an Mieter oder Nachbarn. Welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der Anlagengröße, dem Eigenverbrauchsanteil und der verbleibenden Vertragslaufzeit ab.
- Gesetzliche Einspeisevergütung (EEG): Netzbetreiber nimmt den gesamten oder den überschüssigen Strom ab und vergütet ihn zu einem festen Satz. Für Neuanlagen bis 10 kWp gilt 2026 ein Vergütungssatz von 7,78 ct/kWh. Laufzeit: 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
- Direktvermarktung: Ein Direktvermarkter kauft den Strom und verkauft ihn am Spotmarkt der Strombörse weiter. Ab 100 kWp installierter Leistung ist dies Pflicht; für kleinere Anlagen ist es optional. Der erzielte Preis schwankt mit dem Markt und kann höher oder niedriger als die EEG-Vergütung liegen.
- Lokale Lieferung (Mieterstrom / Energie-Sharing): Strom wird direkt innerhalb des Gebäudes oder an räumlich nahe Dritte geliefert. Der Abnehmer zahlt einen günstigeren Preis als beim Versorger, der Erzeuger erzielt mehr als die Einspeisevergütung. Netzentgelte und Abgaben fallen in reduzierter Form an.
Für eine typische 10-kWp-Anlage in NRW mit 9.500 kWh Jahresertrag und 70 % Eigenverbrauch verbleiben rund 2.850 kWh zur Einspeisung — zu 7,78 ct/kWh ergibt das rund 222 Euro pro Jahr. Die Einspeisevergütung ist dabei nur eine von mehreren Ertragsquellen.
Einspeisevergütung vs. Direktvermarktung: Der Unterschied
Die Einspeisevergütung garantiert Hausbesitzern ab 2026 für Neuanlagen bis 10 kWp einen festen Satz von 7,78 ct/kWh über 20 Jahre — kalkulierbar, ohne Aufwand und direkt über den Netzbetreiber abgewickelt. Die Direktvermarktung hingegen bringt den Marktwert plus eine staatliche „Marktprämie", die Differenz zwischen dem Spotmarktpreis und dem EEG-Wert ausgleicht.
In der Praxis bedeutet das:
- Einspeisevergütung: Planungssicherheit, kein Mehraufwand, kein zusätzlicher Vertrag. Vergütungssatz ist gesetzlich festgelegt. Für Anlagen bis 10 kWp die Standardlösung.
- Direktvermarktung (mit Marktprämie): Anlagenbetreiber schließt Vertrag mit einem Direktvermarkter. Dieser vermarktet den Strom an der Börse und reicht die Erlöse abzüglich einer Servicepauschale weiter. Die Marktprämie gleicht schlechte Marktphasen ab, sorgt aber nicht für vollständige Planungssicherheit.
- Sonstige Direktvermarktung (ohne Marktprämie): Freier Verkauf ohne staatliche Unterstützung — z. B. bei Power Purchase Agreements (PPAs) mit Unternehmen. Für Privatanlagen kaum relevant.
Wer sich für die Direktvermarktung entscheidet, benötigt außerdem einen Smart Meter, der den Ist-Ertrag viertelstündlich misst und an den Vermarkter übermittelt.
Für wen sich Direktvermarktung heute schon lohnt
Direktvermarktung rechnet sich heute vor allem für Anlagen ab 30 kWp, bei denen der Eigenverbrauchsanteil gering ist und nennenswerte Strommengen dauerhaft ins Netz fließen. Bei Spotmarktpreisen, die in Spitzenlastzeiten 15–25 ct/kWh erreichen können, ist der Erlös deutlich höher als die gesetzliche Einspeisevergütung — allerdings nur dann, wenn Sonnenstunden und Lastspitzen zeitlich zusammenfallen.
Für Eigenheimbesitzer mit 10 kWp und Batteriespeicher gilt dagegen: Der Eigenverbrauch spart 0,32 €/kWh — das Vierfache der Einspeisevergütung. Wer die eigene Anlage mit einem Batteriespeicher kombiniert und tagsüber produzierten Strom in der Nacht selbst verbraucht, erzielt damit die höchste wirtschaftliche Rendite. Die Direktvermarktung ist für diese Gruppe nur nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderdauer interessant.
Direktvermarktung lohnt sich also konkret für:
- Gewerbedächer und landwirtschaftliche Anlagen ab 30–100 kWp
- Anlagen, deren EEG-Vergütungsdauer ausgelaufen ist (sog. „Post-EEG-Anlagen")
- Betreiber, die flexibel reagieren und aktiv am Markt teilnehmen möchten
Mehr zu den Ertragserwartungen einer typischen NRW-Anlage lesen Sie im Ratgeber Photovoltaik-Ertrag.
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Das EEG sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung für kleinere Anlagen langfristig durch marktbasierte Modelle ersetzt wird. Konkret: Wer heute eine neue Anlage in Betrieb nimmt, erhält 7,78 ct/kWh für 20 Jahre — danach greift kein gesetzlicher Anspruch mehr. Für Anlagen, die ab etwa 2010 in Betrieb genommen wurden, läuft diese Frist bereits in den nächsten Jahren ab.
Was das in der Praxis bedeutet:
- Post-EEG-Anlagen können über einen Direktvermarktungsvertrag weitergenutzt werden, solange die Anlage technisch intakt ist.
- Alternativ bieten einige Netzbetreiber einen „Einspeisevertrag zu Marktpreisen" an — mit geringeren Erlösen, aber ohne Aufwand.
- Der wirtschaftlich attraktivste Weg ist meist, den Eigenverbrauch durch einen nachgerüsteten Speicher zu erhöhen: Speicher nachrüsten kann die Amortisation deutlich verbessern.
Neue Anlagen, die Sie 2026 in Betrieb nehmen, sind von diesem Übergangsproblem noch nicht betroffen — die 20-jährige Garantie läuft bis ca. 2046. Dennoch lohnt sich der Blick in die Zukunft: Wer heute einen Hybrid-Wechselrichter und einen ausreichend dimensionierten Speicher einplant, ist für spätere Vermarktungsmodelle gut gerüstet.
Solarstrom an Nachbarn oder Mieter verkaufen: Was erlaubt ist
Seit der Einführung des Mieterstromgesetzes ist es möglich, Solarstrom direkt an Mieter desselben Gebäudes zu liefern — ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Der Mieterstrombetreiber kauft den Strom vom Dach und verkauft ihn an die Mieter zu einem Preis, der mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen muss. Netzentgelte und Abgaben fallen in reduzierter Form an, da der Strom das öffentliche Netz nicht nutzt.
Für Nachbarn in separaten Gebäuden gibt es seit 2023 das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sowie das schrittweise eingeführte Energie-Sharing. Dabei teilen sich mehrere Parteien den Ertrag einer Gemeinschaftsanlage virtuell — über Messung am Netzverknüpfungspunkt statt über physische Direktleitungen. Die Regelungen sind komplex und verlangen in der Regel eine Registrierung beim Netzbetreiber.
Was Sie beim Verkauf an Dritte beachten müssen:
- Als Stromlieferant gelten Sie steuerrechtlich als Unternehmer — Umsatzsteuer und Gewerbesteuer können anfallen (bei sehr kleinen Mengen oft nicht, Details mit Steuerberater klären).
- Der Mieterstrom-Zuschlag nach EEG setzt eine Anlage auf oder an einem Wohngebäude voraus.
- Beim Energie-Sharing sind Anlagen bis 200 kWp zugelassen; die Lieferbeziehung muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Wer über Gebäudegrenzen hinaus liefert, benötigt eine Genehmigung als Energieversorger, sofern die Menge relevante Schwellen überschreitet.
Für Mehrfamilienhäuser ist der Mieterstrom ein attraktives Zusatzgeschäft. Mehr dazu: Solaranlage bei Mietobjekten.
So bereiten Sie Ihre Anlage auf die Vermarktung der Zukunft vor
Wer heute eine neue Anlage plant, sollte sie so dimensionieren, dass sie auch nach Ablauf der EEG-Laufzeit wirtschaftlich bleibt. In NRW mit rund 1.650 Sonnenstunden pro Jahr und einem Ertrag von 950–1.050 kWh pro kWp liegt die Basis für eine langfristige Wirtschaftlichkeit. Eine 10-kWp-Anlage amortisiert sich bei einer Stromkosteneinsparung von rund 2.000–2.200 Euro pro Jahr in 6–7 Jahren — das bedeutet über 13 Jahre „freien" Strom vor Ende der EEG-Förderdauer.
Konkrete Empfehlungen für zukunftsfähige Anlagen:
- Hybrid-Wechselrichter wählen: Ein Hybrid-Wechselrichter (Felicity, Deye oder Sungrow — in allen Solarcheck24-Paketen enthalten) ermöglicht die spätere Anbindung weiterer Speicher sowie den Anschluss an dynamische Stromtarife.
- Speicher von Anfang an einplanen: 10–12 kWh Batteriekapazität sind für ein Einfamilienhaus ideal und erhöhen den Eigenverbrauch deutlich. Alle Solarcheck24-Pakete (ab 12.999 €) enthalten einen LiFePO4-Speicher mit 10-jähriger Herstellergarantie.
- Smart Meter vorbereiten: Spätestens wenn die Direktvermarktung oder dynamische Tarife genutzt werden sollen, ist ein intelligentes Messsystem Pflicht. Planen Sie den Einbau frühzeitig mit Ihrem Netzbetreiber.
- Ausreichend Leistung installieren: Wer heute 10 kWp installiert, kann später leichter auf Direktvermarktung umstellen als jemand mit einer 4-kWp-Anlage — und schöpft das Potenzial des Daches besser aus. Pro zusätzlichem kWp über 10 kWp berechnet Solarcheck24 einen Aufpreis von 500 €.
- Förderungen nutzen: Der KfW-Kredit 270 (bis 150.000 €) und die automatische 0-%-MwSt. nach § 12 Abs. 3 UStG senken die Einstiegskosten erheblich. Details unter Förderung 2026.
Lesen Sie außerdem: Amortisationsrechner für Solaranlagen und Lohnt sich Photovoltaik 2026?
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Wie viel bekomme ich 2026 für eingespeisten Solarstrom?
Für Anlagen bis 10 kWp gilt 2026 eine gesetzliche Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro Kilowattstunde, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Eine 10-kWp-Anlage in NRW erzeugt rund 9.500 kWh pro Jahr und speist bei 30 % Überschuss ca. 2.850 kWh ein — das entspricht rund 222 Euro Einspeiseerlös jährlich. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Ab wann lohnt sich Direktvermarktung statt Einspeisevergütung?
Direktvermarktung ist ab einer installierten Leistung von 100 kWp Pflicht und ab etwa 30 kWp wirtschaftlich interessant. Für typische Eigenheim-Anlagen von 10 kWp übersteigt der Eigenverbrauch die Einspeisung deutlich — dort schlägt die Einspeisevergütung die Direktvermarktung im Netto-Ergebnis in der Regel noch. Erst nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Laufzeit wird Direktvermarktung auch für kleine Anlagen zur relevanten Option.
Darf ich meinen Solarstrom direkt an Nachbarn oder Mieter verkaufen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das Mieterstromgesetz erlaubt die direkte Lieferung an Mieter desselben Gebäudes. Für Nachbarn in anderen Gebäuden gilt das Modell „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" oder „Energie-Sharing", das seit 2023 stufenweise eingeführt wird. In beiden Fällen fallen Netzentgelte und Abgaben an, die den erzielbaren Preis begrenzen. Lesen Sie mehr: Solaranlage bei Mietobjekten.
Was passiert mit der Einspeisevergütung, wenn die 20-jährige Förderdauer abläuft?
Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer endet der gesetzlich garantierte Einspeisetarif. Anlagenbetreiber können dann einen Direktvermarktungsvertrag abschließen, an einem regionalen Strommarkt teilnehmen oder den Strom über dynamische Tarife zu Spotmarktpreisen vermarkten. Ein Smart Meter ist dafür in aller Regel Voraussetzung. Wer frühzeitig einen Speicher nachrüstet, erhöht alternativ seinen Eigenverbrauch und reduziert die Abhängigkeit von Einspeisetarifen. Mehr: Speicher nachrüsten.
Weiterführend: Einspeisevergütung 2026 · Netzeinspeisung erklärt · Eigenverbrauch optimieren · Dynamische Stromtarife · Solaranlage mit Speicher