Solaranlage auf Mietobjekt: Was Vermieter wissen müssen

Als Vermieter können Sie von Solaranlagen doppelt profitieren: durch Einspeisevergütung und durch attraktivere Vermietung mit Mieterstrom. Wir erklären die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen.

Kurz zusammengefasst: Vermieter können Solaranlagen steuerlich als Betriebsausgaben abschreiben (AfA), Mieterstrom an Mieter verkaufen und gleichzeitig Einspeisevergütung beziehen. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar.

Modell 1: Einspeisevergütung ohne Mieterstrom

Das einfachste Modell: Sie installieren eine Solaranlage, speisen den gesamten Strom ins Netz ein und erhalten dafür 20 Jahre Einspeisevergütung. Kein Vertragsverhältnis mit Mietern, keine Abrechnung von Strom. Reiner passiver Einkommensstrom.

Modell 2: Mieterstrom — Strom direkt an Mieter verkaufen

Beim Mieterstrom verkaufen Sie Solarstrom direkt an Ihre Mieter — zu einem Preis unterhalb des Netzstroms, aber über der Einspeisevergütung. Das schafft einen Vorteil für alle Seiten:

Voraussetzungen für Mieterstrom: Die Anlage muss auf, an oder in dem Gebäude montiert sein, in dem die Mieter wohnen. Dritte-Gebäude-Einspeisung ist nicht möglich.

Steuerliche Behandlung für Vermieter

Die steuerliche Behandlung hängt vom Modell ab:

Darf der Mieter ablehnen?

Ja. Kein Mieter kann zum Bezug von Mieterstrom verpflichtet werden. Im Mieterstromkonzept hat jeder Mieter das Recht, weiterhin seinen eigenen Stromanbieter zu wählen. Für die Mieter, die mitmachen, ist es freiwillig — und für Vermieter dennoch wirtschaftlich interessant.

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